Bildnachweis: © Europäische Kommission
Beschreibung der Münze
In der Mitte das von den sechs Gründungsmitgliedern unterzeichnete Vertragswerk vor dem Hintergrund des von Michelangelo gestalteten sternförmigen Straßenpflasters der Piazza del Campidoglio in Rom, wo der Vertrag am 25. März 1957 unterzeichnet wurde. Direkt über dem Vertragswerk ist das Wort „Europa“ in der jeweiligen Sprache eingeprägt. Oberhalb der Ausgabeanlass und unterhalb das Ausgabeland in der/ den jeweiligen Sprachfassung(en) sowie die Jahreszahl 2007.
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Die Römischen Verträge unternahmen einen zweiten Schritt auf dem Wege der europäischen Integration, nachdem im Jahr 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) gegründet worden war. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs unterzeichneten am 25. März 1957 in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom, EAG), die unter dem Namen „Römische Verträge“ in die Geschichte eingingen. Sie traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Die Römischen Verträge stellten einen erneuten Anlauf für eine engere Zusammenarbeit der betreffenden Staaten dar, nachdem der Vertrag zur Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im Jahr 1954 gescheitert war. Stattdessen entschlossen sich die Befürworter einer weitergehenden Zusammenarbeit, die Gemeinschaft in den komplementären Feldern der Wirtschafts- und Atompolitik voranzutreiben.
Spezifische Inhalte der Römischen Verträge waren der Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Zollregime an der Außengrenze; der Abbau von Handelshindernissen zwischen den Mitgliedstaaten und die Schaffung eines gemeinsamen Marktes; die Freizügigkeit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital; sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
Einige Organe und Strukturen, die für die Montanunion festgelegt worden waren, wurden in den Römischen Verträgen für alle drei europäischen Gemeinschaften übernommen. Gerichtshof, Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss wurden damit übergreifend zuständig. Die Kommission und der Rat wurden erst mit dem Fusionsvertrag von 1965 zusammengefügt.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs gedachten am 25. März 2007 mit einem Festakt in Berlin der Unterzeichnung der Römischen Verträge vor 50 Jahren und verabschiedeten die „Berliner Erklärung“.
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